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Mit dem Starterkit geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten an, dann melden wir uns kurzfristig bei Ihnen, um alles Weitere zu besprechen. Gleichzeitig können Sie bereits Ihre Grundausstattung an Unterlagen bestellen und sich für unseren Newsletter anmelden. Alternativ gehen Sie einfach über unsere Kontaktseite.

Auch können Sie sich mit dem Starterkit ganz einfach für unsere Online-Beratersuche freischalten lassen. So werden interessierte Anleger auf Sie aufmerksam.

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Materialbestellung

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Mithilfe des Starterkits können Sie eine beliebige Menge an Exemplaren bestellen

MiFID II – Zielmarkt- und Kostentransparenzdaten

ISIN DE0006791825
Fondsname LEADING CITIES INVEST
Kundenkategorie Privatkunde / Professioneller Kunde / geeignete Gegenpartei
Anlageziel allgemeine Vermögensbildung / Vermögensoptimierung
Anlagehorizont mittel- und langfristig
„Finanzielle Verlusttragfähigkeit“ bis zum eingesetzten Kapital
„Kenntnisse und Erfahrungen“ Basiskenntnisse / Erfahrungen
Vertriebsstrategie Anlageberatung / beratungsfrei
Komplexitätskennzeichen ja
Risikoklasse/SRI 3

 

Der LEADING CITIES INVEST richtet sich an Anleger, die das Ziel der allgemeinen Vermögensbildung / Vermögensoptimierung verfolgen.

Der Anleger möchte an den Ergebnissen aus der Vermietung, Zinserträgen sowie an den Erlösen aus potentiellen Immobilienverkäufen partizipieren. Der Anleger sollte einen mittel- bis langfristigen Anlagehorizont haben, empfohlen wird eine Anlagedauer von mindestens 3 Jahren, idealerweise 5 Jahren. Die gesetzliche Mindesthaltefrist beträgt 24 Monate. Der LEADING CITIES INVEST fällt bei der Risikobewertung auf einer Skala von 1 (sicherheitsorientiert; sehr geringe bis geringe Renditeerwartung) bis 7 (sehr risikobereit; höchste Renditeerwartung) in die Risikoklasse/SRI 3. Der Anleger könnte einen finanziellen Verlust seines eingesetzten Kapitals tragen – die Möglichkeit eines Totalverlustes wird auf Fondsebene durch die Streuung auf verschiedene Immobilien und die Beschränkung der Kreditaufnahme insgesamt begrenzt, kann jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden (siehe Seiten 14 ff. des Verkaufsprospekts). Der LEADING CITIES INVEST richtet sich an Anleger mit Basiskenntnissen / Erfahrungen mit Anlagen in Fonds, die in Sachwerte investieren. Die erforderlichen Zielmarkt- und Kostentransparenzdaten sind bei WM-Daten eingemeldet. Damit sind für den LEADING CITIES INVEST die Voraussetzungen nach MiFID II gegeben.

Zielmarkt- und Kostentransparenzdaten (PDF)

Beratersuche

So finden Ihre Kunden den Weg zu Ihnen

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich für unsere Beratersuche registrieren zu lassen. Senden Sie uns einfach die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung per Mail an oder per Fax an 069 710411-400. Dann nehmen wir Sie gerne auf!

Reservierungen per Avis während eines CashSTOP

CashSTOP heißt AVISE-Zeit!

So lassen sich Kundentermine und Beratungsgespräche optimal planen!
Für die Reservierung von Anteilen im LEADING CITIES INVEST steht Ihnen das Reservierungsportal zur Verfügung. Dies ist eine webbasierte Anwendung, die Sie an Ihrem Computer, an Ihrem Smartphone und an allen internetfähigen Geräten nutzen können.

In unserem Tutorial (3:09 Min.) zur Nutzung des Reservierungsportals erfahren Sie, wie einfach die Anmeldung und der Umgang für Sie sind.

Events und Webinare

Die KanAm Grund stützt sich bundesweit auf eine Vielzahl unabhängiger Vertriebspartner und Berater.

Damit unsere Partner alles Wissenswerte zu unserem neuen Offenen Immobilienfonds, dem LEADING CITIES INVEST, aus erster Hand erfahren, ist die KanAm Grund mit ihren Experten auf einer Reihe von Fachbesuchermessen und sonstigen Veranstaltungen der Finanzbranche vertreten. Wir freuen uns darauf, unsere Vertriebspartner dort zu treffen. Melden Sie sich am besten gleich an oder besuchen Sie eines unserer Webinare.

Zu den Veranstaltungen

basisDepot bei der FNZ Bank (eBase)

Für die Verwahrung und Verwaltung Ihrer LEADING CITIES INVEST Anteile können Sie das basisDepot bei der FNZ Bank (ehemals ebase) nutzen: zum Vermittlerzugang

Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten

LEADING CITIES INVEST erfüllt seit 1. August 2022 MIFID II-Vorgaben für Kunden mit Nachhaltigkeitspräferenzen

  • Nachhaltigkeitsstrategie nach Artikel 8 SFDR seit 1. Mai 2022
  • Zusätzlich: Berücksichtigung von möglichen nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf bestimmte Nachhaltigkeitsfaktoren (»Principal Adverse Impacts« oder »PAI«) seit 1. August 2022
  • Somit Klassifizierung als so genannter »Artikel-8-plus-Fonds« (SFDR und MiFID II) zum 1. August 2022

Seit 2. August 2022 gilt die nächste Novelle der Finanzmarktrichtlinie MiFID II – mit weitreichenden Folgen für den Vertrieb von Finanzprodukten. Denn dann muss jeder Kunde zu seinen individuellen Nachhaltigkeitspräferenzen befragt werden und es müssen ihm passgenaue Produkte empfohlen werden. Der LEADING CITIES INVEST darf auch nach dem 2. August 2022 gemäß der Europäischen Richtlinie MiFID II weiterhin an Kunden mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen vertrieben werden. Grundlage hierfür ist die Klassifizierung als so genannter »Artikel-8-plus-Fonds« (SFDR und MiFID II). In der Strategie des Offenen Immobilien-Publikumsfonds werden – neben den bisherigen ESG-Merkmalen »Environmental/Ökologie« und »Governance/Unternehmensführung« – künftig zusätzlich mögliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf bestimmte Nachhaltigkeitsfaktoren, (sog. »Principal Adverse Impacts«, kurz »PAI«) berücksichtigt.

Die ESG-Merkmale »Environmental/Ökologie« und »Governance/Unternehmensführung« stehen seit dem 1. Mai 2022 im Fokus der Nachhaltigkeitsstrategie des LEADING CITIES INVEST nach Artikel 8 Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088, auch »SFDR«). Im Rahmen des ökologischen Merkmals gemäß Art. 8 SFDR wird im LEADING CITIES INVEST besonders der Klimaschutz gefördert, indem als wichtiges Kriterium bei Ankauf und Betrieb der Gebäude die Verringerung von CO2-Emissionen des Immobilien-Portfolios vorangetrieben wird. Die Berücksichtigung des ESG-Merkmals „Governance/Unternehmensführung“ gemäß Art. 8 SFDR erfolgt, indem ausschließlich in Finanzprodukte investiert wird, deren Emittenten die Prinzipien des United Nations Global Compact anerkennen.

Ergänzend zu den beiden ESG-Merkmalen »Environmental/Ökologie« und »Governance/Unternehmensführung« berücksichtigt die Fondsstrategie des LEADING CITIES INVEST seit 1. August 2022 darüber hinaus mögliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf bestimmte Nachhaltigkeitsfaktoren (»Principal Adverse Impacts«). Die Ermittlung und Messung im LEADING CITIES INVEST erfolgt anhand der Nachhaltigkeitsindikatoren »fossile Brennstoffe«, »energieineffiziente Immobilienassets« sowie »Intensität des Energieverbrauchs«.

KanAm Grund Group ist seit Jahren im Bereich Nachhaltigkeit aktiv

Die »KanAm Grund Group goes green-Strategie« zielt auf Nachhaltigkeit auf Unternehmens- und Fondsebene ab. Die den Fondsportfolios zugehörigen Immobilien werden seit Jahren auch extern bewertet mit dem Ziel einer Zertifizierung nach neuesten Nachhaltigkeitsstandards. Der LEADING CITIES INVEST hat eine Zertifizierungsquote von über 76 Prozent bezogen auf das gesamte Immobilienvermögen des Fonds. Im Rahmen der Initiative »LEADING CITIES INVEST goes green« wurde zudem die Energieversorgung der im Portfolio enthaltenen Gebäude neu gebündelt, um deren Allgemeinstrom- und Erdgasbedarf CO2-neutral decken zu können.

Für detaillierte Informationen zur Art.-8-Strategie lesen Sie bitte unsere nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung.

Zu den Nachhaltigkeitsaktivitäten der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft informieren wir Sie hier.

Mit Rat und Tat für Sie da

Sie möchten mehr wissen zum LEADING CITIES INVEST?  Für Ihre Fragen, Anregungen und Wünsche haben wir stets ein offenes Ohr. Melden Sie sich einfach bei uns, wir sind gerne mit Rat und Tat an Ihrer Seite.

Die auf dieser Seite veröffentlichten oder zum Download zur Verfügung gestellten Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen und unverbindlichen Informationszwecken und sind nur für Vertriebspartner bestimmt, sie sind nicht für Endkunden geeignet. Die Nutzung der Inhalte gegenüber Endkunden ist deshalb unzulässig, soweit die Inhalte nicht ausdrücklich als MiFID-konform und somit endkundentauglich gekennzeichnet sind.

Wesentliche Chancen und Risiken des Fonds

Chancen

  • Der Anleger hat die Möglichkeit, mit geringen Anlagebeträgen an den Renditechancen großer, internationaler und qualitativ hochwertiger Immobilien zu partizipieren.
  • Der Fonds strebt eine Risikostreuung durch hohe Diversifikation im Hinblick auf Standorte, Nutzungsarten und Mietvertragslaufzeiten an. 
  • Der Fonds ist eine inflationsberücksichtigende Anlage, denn die Mieten sind in der Regel indexiert, steigen also mit der Preisentwicklung. 
  • Dank seiner Struktur strebt der Fonds stabile Erträge bei meist geringen Wertschwankungen an. 
  • Die Verwaltung der Immobilien erfolgt durch ein professionelles und anerkanntes Management. 
  • Anleger können von der 60%igen Steuerfreistellung der Ausschüttung profitieren. Diese „Teilfreistellung“ gemäß § 20 Abs. 3 InvStG gilt für sämtliche Ausschüttungen ab dem 1. Januar 2018.

Risiken

  • Immobilienrisiken wie negative Veränderungen des geplanten Mietertrags von Immobilien, Wertverluste durch eine negative Entwicklung von einzelnen Immobilien oder des Immobilienmarkts insgesamt und Veränderungen der Bewirtschaftungskosten können die Wertentwicklung des Sondervermögens beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken.
  • Von den Adressenausfallrisiken besitzt das Mieterausfallrisiko, das den Ausfall oder die Minderung von Mieterträgen aufgrund von Veränderungen der Zahlungsfähigkeit von Mietern bezeichnet, die höchste Relevanz bei einem Offenen Immobilienfonds.
  • Auch sonstige Marktpreisrisiken wie zinsinduzierte Risiken aus der Liquiditätsanlage und der Fremdkapitalaufnahme, Kurs- oder Wertveränderungen der in Finanzinstrumenten angelegten liquiden Mittel und Wertverluste aufgrund von Währungskursänderungen bei nicht in Fondswährung notierenden Vermögensgegenständen können zu Schwankungen im Anteilwert führen.
  • Liquiditätsrisiken bestehen im Wesentlichen darin, dass die angelegten Mittel zur Bedienung von Rücknahmeverlangen und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen laufenden Bewirtschaftung nicht ausreichen oder nicht zur Verfügung stehen. Trotz der Durchführung von Maßnahmen zur Liquiditätsbeschaffung kann es im Fall von liquiditätswirksamen Ereignissen zu einer Aussetzung der Anteilrücknahme kommen. 
  • Auch operationelle Risiken aus den fondsbezogenen Geschäftsprozessen oder externen Effekten können sich auf die Höhe des Fondsvermögens auswirken.
  • Nachhaltigkeitsrisiken in Form von negativen Veränderungen von Einflussfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance können als zusätzliche Risikofaktoren der oben genannten Risikoarten auftreten und zu finanziellen Verlusten sowie Reputationsschäden führen. Mit dem zunehmenden Klimawandel gewinnen insbesondere physische und transitorische Klimarisiken als Teil der Nachhaltigkeitsrisiken an Relevanz.

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