- Ausschüttung am 7. Mai 2024: 2,25 EUR je Anteil
- Ausschüttungsrendite 2,2%
- 80% Teilfreistellung für letztjährige Ausschüttung am 2. Mai 2023 kann beantragt werden
Am Dienstag, den 7. Mai 2024, erfolgt die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 2,25 EUR je Anteil. Dies entspricht einer Ausschüttungsrendite von 2,2%.
Die Ausschüttung am 7. Mai 2024 unterliegt steuerlich dem Investmentsteuergesetz, das seit dem 1. Januar 2018 gilt. Demnach sind Ausschüttungen des Fonds grundsätzlich steuerpflichtig.1)
Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Offenen Immobilienfonds, so dass für die Ausschüttungen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 InvStG eine Teilfreistellung, d.h. Steuerfreiheit, in Höhe von 60% der Ausschüttung erfolgt. Wir verweisen dazu auf die steuerlichen Hinweise im aktuellen Verkaufsprospekt.
Teilfreistellung 2023
Im Fondsgeschäftsjahr, das zum 31. Dezember 2023 endete, waren – wie erstmals im vorangegangenen Geschäftsjahr 2022 – fortlaufend mehr als 50% des Wertes des Investmentfonds in ausländische Immobilien und Auslands-Immobilien-Gesellschaften angelegt. Anleger können im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung nach § 20 Abs. 3 Satz 2 InvStG eine Teilfreistellungsquote von 80% bezüglich der letztjährigen Ausschüttung vom 2. Mai 2023 erwirken, wenn im Rahmen des Veranlagungsverfahrens von der individuellen Nachweismöglichkeit gem. § 20 Abs. 4 InvStG Gebrauch gemacht wird. Details dazu finden Sie im Jahresbericht zum 31. Dezember 2023, der am 30. April 2024 auf der Website des LEADING CITIES INVEST veröffentlicht wird.
Sollten im laufenden Fondsgeschäftsjahr (Geschäftsjahresende 31. Dezember 2024) wieder fortlaufend mehr als 50% des Wertes des Investmentfonds in ausländische Immobilien und Auslands-Immobilien-Gesellschaften angelegt sein, könnte der Anleger erneut die 80%-Teilfreistellung bezüglich der aktuellen Ausschüttung vom 7. Mai 2024 beantragen. Zur Auslandsimmobilienquote in 2024 können wir allerdings zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Garantie oder Prognose abgeben.
Bitte beachten Sie, dass die KanAm Grund keine steuerliche Beratung vornehmen darf. Wenden Sie sich bei allen Fragen zu Ihrer steuerlichen Situation bitte an Ihren Steuerberater.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse am LEADING CITIES INVEST.