Der LEADING CITIES INVEST ist seit dem 1. August 2022 als so genannter »Artikel-8-plus Fonds« (SFDR und MiFID II) klassifiziert.
In der Strategie des Offenen Immobilien-Publikumsfonds werden – neben den ESG-Merkmalen »Environmental/Ökologie« und »Governance/Unternehmensführung« – seitdem zusätzlich mögliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf bestimmte Nachhaltigkeitsfaktoren (»Principal Adverse Impacts«, kurz »PAI«) berücksichtigt.
Aufgrund gesetzlicher Anforderungen ist ab dem 1. Januar 2023 ein neuer Verkaufsprospekt notwendig. Die Änderungen betreffen die Ersetzung der »Wesentlichen Anlegerinformationen« durch das »Basisinformationsblatt«. Rechtsgrundlage dieser Änderung sind einerseits technische Regulierungsstandards zur PRIIP-Verordnung in Form der Delegierten Verordnung (EU) 2017/653, zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2268) sowie das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz, im Rahmen dessen das Basisinformationsblatt in das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) eingeführt wird. Daneben wurde ein Verweis auf den neuen Anhang zum Verkaufsprospekt hinzugefügt, dessen Rechtsgrundlage die technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungsverordnung in Form der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 sind.
Neuer Verkaufsprospekt und neues PRIIP-KID ab 1. Januar 2023
Aufgrund der vorgeschriebenen Anpassungen gelten ab dem 1. Januar 2023 der neue Verkaufsprospekt (115/01.2023) und das neue Basisinformationsblatt (126/01.2023). Bitte verwenden Sie ab diesem Termin für Ihre Beratung ausschließliche diese Dokumente und vernichten Altbestände, auch des bisherigen KID (Artikelnr. 125).
Die neuen Pflichtpublikationen für Ihre Beratung können Sie wie gewohnt online bestellen, die Auslieferung der gedruckten Dokumente erfolgt im Laufe des Januar.